Der von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im September 2011 veröffentlichte HzE- (Hilfe zur Erziehung) -Bericht 2011 für NRW auf Datenbasis von 2009 kommt zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahmequote von Eingliederungshilfe in NRW von 2008 bis 2009 gestiegen ist. Dieses Ergebnis veranlasst zu hinterfragen, ob dies auch im Falle einer Teilleistungsstörung in Form einer Legasthenie oder Dyskalkulie zutrifft, denn Eltern betroffener Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie erzählen in Beratungsgesprächen immer wieder, dass ihrem Antrag auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) zur Finanzierung einer speziellen Legasthenie-/Dyskalkulietherapie nicht statt gegeben wurde, obwohl eine seelische Störung (Primär- und Sekundärstörung als 1. Bedingung) durch ein Fachgutachten eines Facharztes der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. eines Kinder- und Jugendpsycho-therapeuten vorliegt.
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